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Wir bitten um Terminabsage bei Verhinderung.

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Fachanwältin Nicola Fleischmann aus München bietet Beratung und Vertretung rund um den Zugewinnausgleich bei Scheidung

Nach einer Scheidung oder Trennung kann in der Regel ein Zugewinnausgleich beantragt werden, vorausgesetzt es liegt kein notarieller Ehevertrag vor. Generell empfehle ich den Zugewinnausgleich unter den Ehepartnern und ohne gerichtliches Verfahren zu regeln. Sollte es einmal doch zu einem Rechtsstreit kommen, gilt es seinen Anspruch geltend zu machen. Ich berate Sie ausführlich und gebe zuverlässig Auskunft, was Ihnen an Zugewinnausgleich ansteht und was nicht.

Rufen Sie mich an und ich berate Sie ausführlich zum Zugewinnausgleich!
Tel.: 089 - 896 750 320 0

Beitrag

Während der Ehe haben in der Regel beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen Vermögen hinzugewonnen. Das Gesetz geht davon aus, dass beide Eheleute zu jeweils gleichen Teilen an dem Vermögenszuwachs teilhaben sollen. Der Ausgleich ist ein Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme, die mit Hilfe einer Vermögensaufstellung berechnet wird. Dabei müssen alle vorhandenen Vermögen in die Berechnung mit einbezogen werden. Gemeinsam mit Ihnen ermittle ich Ihren Zugewinnausgleich und setze diesen, wenn nötig, vor Gericht durch.

Sie haben Fragen zum Zugewinnausgleich? Ich berate Sie gerne!
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